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   OLG Brandenburg, 05.10.2020 - 13 UF 92/20   

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https://dejure.org/2020,40634
OLG Brandenburg, 05.10.2020 - 13 UF 92/20 (https://dejure.org/2020,40634)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.10.2020 - 13 UF 92/20 (https://dejure.org/2020,40634)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2020 - 13 UF 92/20 (https://dejure.org/2020,40634)
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  • BGH, 06.02.2013 - XII ZB 204/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Bewertung eines auf beitragsorientierter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2020 - 13 UF 92/20
    Dafür ist grundsätzlich der Zinssatz zu verwenden, mit dem der Versorgungsträger das zum Aufbau der Versorgung gehaltene Kapital oder die dazu vereinnahmten Beiträge verzinst (BGHZ 191, 36, Abs. 17, 21, 24, 27 f.; BGH, NJW 2013, 1240, Rn. 21 ff.).

    Dieser Zinssatz wird allgemein auch zur Abzinsung verwendet (vgl. BGH, NJW 2013, 1240, Rn. 21), wenn dies nicht zu einer strukturellen Unterbewertung des Anrechts des Ausgleichsberechtigten führt.

  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10

    Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2020 - 13 UF 92/20
    Dafür ist grundsätzlich der Zinssatz zu verwenden, mit dem der Versorgungsträger das zum Aufbau der Versorgung gehaltene Kapital oder die dazu vereinnahmten Beiträge verzinst (BGHZ 191, 36, Abs. 17, 21, 24, 27 f.; BGH, NJW 2013, 1240, Rn. 21 ff.).
  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 201/17

    Versorgungsausgleich: Fondsanteile als Teilungsgegenstand bei der externen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2020 - 13 UF 92/20
    Die mit dem Versorgungsausgleich bezweckte Halbteilung gebietet es, den Ausgleichsberechtigten an nachehezeitlichen Wertzuwächsen des auszugleichenden Anrechts im Zeitraum bis zum Wirksamwerden der Entscheidung über den Versorgungsausgleich teilhaben zu lassen (vgl. BGH FamRZ 2017, 1655, Tz. 17; OLG Frankfurt, FamRZ 2013, 1806).
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 552/12

    Externe Teilung von Versorgungsanrechten: Verzinsungspflicht des Ausgleichswerts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2020 - 13 UF 92/20
    Anders als bei einer fondsbasierten Anlage, deren Wertentwicklung nach dem Ehezeitende unsicher ist (vgl. BGH, NJW 2013, 3028, Rn. 16), nimmt der mit einem Zinsversprechen versehene Anteil der Versorgung des Ausgleichspflichtigen auch zwischen dem Ehezeitende und dem durch die Zahlung des Ausgleichsbetrages bewirkten Vollzug des Ausgleichs noch an dieser wertsteigernden Verzinsung teil.
  • BGH, 21.09.2016 - XII ZB 447/14

    Versorgungsausgleich: Teilung eines neben dem Anrecht bei der Deutschen Telekom

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2020 - 13 UF 92/20
    Gemäß § 76 Abs. 4 S. 4 SGB VI ist für die Umrechnung des verzinsten Kapitalbetrags in Entgeltpunkte - abweichend von der in § 76 Abs. 4 S. 2 SGB VI aufgestellten Regel des Bezugs auf das Ende der Ehezeit - der Zeitpunkt maßgeblich, bis zu dem Zinsen zu berechnen sind, vorliegend also der Eintritt der Rechtskraft dieser Entscheidung (vgl. BGH FamRZ 2016, 2076, Tz. 23).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 4 UF 194/11

    Versorgungsausgleich: Ausgleich fondsgebundener privater Rentenversicherung mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2020 - 13 UF 92/20
    Die mit dem Versorgungsausgleich bezweckte Halbteilung gebietet es, den Ausgleichsberechtigten an nachehezeitlichen Wertzuwächsen des auszugleichenden Anrechts im Zeitraum bis zum Wirksamwerden der Entscheidung über den Versorgungsausgleich teilhaben zu lassen (vgl. BGH FamRZ 2017, 1655, Tz. 17; OLG Frankfurt, FamRZ 2013, 1806).
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